Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ I Anmeldung
Die Anmeldung zur Hundeschule CAMPUSCANE kann mündlich, schriftlich, telefonisch
oder auf elektronischen Wege (E-Mail: info@campuscane.de, WhatsApp/Threema: 0179 - 4726934) erfolgen.
Nach Eingang der Anfrage erhält die Interessentin / der Interessent ein Anmeldeformular mit Preisinformation sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsangebot. Mit Eingang des Anmeldeformulars bei der Hundeschule CAMPUSCANE kommt ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule CAMPUSCANE und der Interessentin / dem Interessenten zustande.
Kurzfristig (z.B. telefonisch) vereinbarte Einzeltrainings- und Beratungstermine gelten auch bereits vor der Rücksendung des Anmeldeformulars als verbindlich. Mit der Terminbestätigung durch die Hundeschule CAMPUSCANE kommt der Vertrag über die Teilnahme zustande. Gemäß  § 312g Abs. 2 BGB (Ausnahmen vom Widerrufsrecht) erlischt in diesem Fall das Widerrufsrecht.


§ II Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtseinheiten / Dienstleistungen im Voraus entweder in bar oder per Banküberweisung zu entrichten.
Die Teilnahmegebühr für einen Gruppenunterrichts-Kurs ist eine Woche vor Beginn, spätestens jedoch mit Beginn des Kurses fällig.
Die Teilnahmegebühr für einen Einzeltrainings- und Beratungstermin ist zu Beginn des Termins fällig.


§ III Voraussetzung zur Trainingsteilnahme
Am Unterrichtsbetrieb teilnehmende Hunde haben über einen ausreichenden Impfschutz zu verfügen.
Mit der Anmeldung erklärt die Teilnehmerin / der Teilnehmer, dass der angemeldete Hund über Impfschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verfügt und dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Impfstatus ist zu Beginn der Teilnahme auf Verlangen durch Vorlegen des Impfausweises nachzuweisen.
Für Welpen, die zu einem Zeitpunkt vor Abschluss der Grundimmunisierung in die Hundeschule eintreten, hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer den Impfnachweis zum frühestmöglichen Termin zu erbringen.
Durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer ist für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung zu Beginn der Teilnahme am Ausbildungsbetrieb auf Verlangen nachzuweisen.
Teilnehmende Hunde haben sich sozialverträglich gegenüber Hunden und Menschen zu zeigen. Liegt ein unangemessenes Aggressionsverhalten beim Hund vor, so hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer den Übungsleiter unaufgefordert darüber zu informieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Maulkorb).
Auch über sonstige besondere Verhaltensaspekte (z. B. gesteigertes Angstverhalten) ist der Übungsleiter zu Beginn der Teilname zu informieren.


§ IV Ausbildungsgeschehen
Im Sinne eines reibungslosen Übungsablaufs im Gruppen- und im Einzelunterricht ist den Anweisungen des Übungsleiters Folge zu leisten. Die Anweisungen erfolgen stets im Sinne der Ausbildung sowie der Sicherheit und Ordnung im Unterrichtgeschehen.
Die Hundeschule CAMPUSCANE behält es sich vor sozial unverträgliche Hunde vom Gruppenunterricht komplett oder teilweise, insbesondere von Freilauf-Sequenzen, auszuschließen.
Die Hundeschule CAMPUSCANE behält es sich vor Teilnehmerinnen und Teilnehmer komplett oder teilweise vom Gruppenunterricht auszuschließen, sofern diese durch ihr Verhalten eine maßgebliche Störung des Unterrichts hervor rufen.
Die Hundeschule CAMPUSCANE behält es sich vor Trainingseinheiten im Einzelunterricht abzubrechen, sofern des Verhalten der Teilnehmerin / des Teilnehmers eine konstruktive Zusammenarbeit nicht erkennen lässt.
Das Training findet auf dem Übungsgelände der Hundeschule CAMPUSCANE oder an anderen geeigneten Orten statt.
Kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer eine Kurseinheit aus nachvollziehbaren Gründen nicht besuchen (Krankheit, Krankheit des Hundes, Läufigkeit, …) so ist dies der Hundeschule CAMPUSCANE so bald wie möglich mitzuteilen. In begründeten Fällen können verpasste Kurseinheiten dann in einem geeigneten späteren Kurs nachgeholt werden.
Bei fehlender oder unbegründeter Absage gilt die Kurseinheit jedoch als besucht.

 

§ V Haftung
Das Betreten des Hundeschul-Geländes und die Teilnahme am Unterricht der Hundeschule CAMPUSCANE erfolgen stets auf eigene Gefahr der Teilnehmerin / des Teilnehmers.
Insbesondere in Freilauf-Sequenzen der Hunde sind Hundebesitzerinnen / Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten. Die Hundeschule CAMPUSCANE übernimmt keine Haftung für Verletzungen die in Freilauf-Sequenzen der Hunde entstehen.
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die sie / er selbst oder der mitgeführten Hund verursacht.
Für Schäden, die an den von der Hundeschule CAMPUSCANE durch Kunden gemieteten Ausbildungs-Hilfsmittel entstanden sind, oder bei Verlust derselben, haftet der Kunde im vollen Umfang.
Die Hundeschule CAMPUSCANE übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmerinnen / Teilnehmer, der mitgeführten Hunde und Begleitpersonen. Begleitpersonen sind durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Die Hundeschule CAMPUSCANE haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr für die Dienstleistung beschränkt.


§ VI Mitwirkungspflichten
Beanstandungen seitens der Teilnehmerinnen / Teilnehmer sind dem Übungsleiter unverzüglich unter Angabe der Umstände, des Hergangs und der entstandenen Schäden mitzuteilen. Andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.


§ VII Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag mit der Hundeschule CAMPUSCANE kann mündlich, schriftlich, telefonisch
oder auf elektronischem Wege (E-Mail: info@campuscane.de, WhatsApp: 0179 - 4726934) erfolgen.
Die Frist für den Rücktritt von einem gebuchten Ausbildungskurs (Gruppenunterricht) beträgt mindestens eine Woche zum Beginn des Kurses. Bei späterem Rücktritt vom Vertrag erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Kursgebühr. Wurde die Kursgebühr noch nicht entrichtet so wird sie bei verspäteter Rücktrittserklärung fällig und in Rechnung gestellt.
Tritt die Teilnehmerin / der Teilnehmer nach Beginn des Ausbildungskurses von der Teilnahme zurück so werden die nicht verbrauchten Kurseinheiten nicht zurück erstattet.
Die Frist für den Rücktritt von einem gebuchten Einzeltrainings- oder Beratungstermin (Einzelunterricht) beträgt mindestens 24 Stunden zum Beginn eines Termins. Bei späterem Rücktritt vom Vertrag erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr. Wurde die Gebühr noch nicht entrichtet so wird sie bei verspäteter Rücktritterklärung fällig und in Rechnung gestellt.
Die Hundeschule CAMPUSCANE kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für einen Ausbildungskurs / eine Ausbildungsveranstaltung nicht erreicht wird.
Die Hundeschule CAMPUSCANE kann Unterrichtsveranstaltungen in begründeten Fällen absagen.
Der Unterricht wird dann zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.


§ VIII Übungsgelände
Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsveranstaltungen herrscht generell Leinengebot.
Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis der Übungsleitung abgeleint werden.


§ IX Sonstiges
Mit der Anmeldung zu einer Ausbildungsveranstaltung erklärt sich die Teilnehmerin / der Teilnehmer grundsätzlich damit einverstanden, dass im Rahmen von Gruppenübungsstunden, Seminar- und sonstige Veranstaltungen Foto und Video-Aufnahmen angefertigt werden. Vor einer Verwendung dieser Aufnahmen für Schulungszwecke oder zur Veröffentlichung auf der CAMPUSCANE-Homepage wird die Teilnehmerin / der Teilnehmer jedoch zusätzlich explizit um Erlaubnis gefragt.
Private Ton- und Bildaufnahmen der Gruppenübungsstunden und Seminarveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Gerichtsstand aus allen Streitigkeiten ist Schlüchtern.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Mündliche Abmachungen, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, müssen schriftlich bestätigt werden.
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ X Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druckfehlern bleibt vorbehalten.